Stoßwellentherapie und die Kosten

Die Stoßwellentherapie lässt sich nur mit hohem personellen und apparativen Aufwand durchführen. Nicht jedes Stoßwellengerät ist für jede Anwendung geeignet. Manche Erkrankungen lassen sich ohne Ortungssystem behandeln, andere verlangen nach einer Ultraschall- oder Röntgenortung.

Dass es sich bei der ESWT um eine rein ärztliche Tätigkeit handelt, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden kann, sei an dieser Stelle besonders betont. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung GOÄ unter Berücksichtigung der Festlegungen und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der DIGEST.

Da jeder Arzt im Rahmen der GOÄ je nach Aufwand und Schwere des Krankheitsbildes einen gewissen Spielraum (Steigerungssatz) bei der Liquidation hat, kann hier kein genauer Betrag angegeben werden. Auch die Art des verwendeten Gerätes ist für die Höhe der Liquidation entscheidend.

Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, hierzu sind sie in einem Urteil des BGH (Bundesgerichtshofes) ausdrücklich verpflichtet worden (AZ: IV ZR 278/01 vom 12.3.03). Beamtenkrankenkassen bzw. Beihilfestellen tragen in vielen Fällen, insbesondere bei der Schulterverkalkung und bei der Fasciitis plantaris (Fersensporn) die Kosten. Teilweise gelten unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Wird die Durchführung der Behandlung von der Kostenerstattung durch den Versicherer abhängig gemacht, ist eine Rückfrage sinnvoll.

Von den Gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten derzeit nicht übernommen, da sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. In diesem Fall wird die Therapie als sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) durchgeführt und die überschaubaren Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Für die Krankenversicherer hat die ESWT große finanzielle Vorteile, wird doch in vielen Fällen eine Operation vermieden, die deutlich höhere Kosten verursachen würde. Zudem verursacht die Stoßwellentherapie keine Ausfälle durch Krankheitszeiten, wie sie durch Krankenhausaufenthalt, Nachbehandlung und Schonung nach der OP regelhaft entstehen. Die so entstehenden Kostenvorteile können nur annähernd geschätzt werden, sicher überschreiten sie in der Regel die Behandlungskosten der Stoßwellentherapie bei weitem.

Für den Patienten am wichtigsten ist jedoch, dass die Stoßwellentherapie ein fast risikofreies, schmerzarmes und erfolgreiches Therapieverfahren als Alternative zu invasiven Behandlungsmethoden, Cortison-Spritzen oder einer Operation zur Behandlung weit verbreiteter orthopädischer Krankheitsbilder ist.

In meiner Praxis wird die Therapie mit einem High-End-Gerät der neuesten Generation der Fa. Storz (Schweizer Hersteller) durchgeführt. Mit diesem Gerät ist sowohl die fokussierte, als auch die radiale ESWT und auch die Muskelvibrationstherapie (=V-Actor) möglich.

Mit der hochwertigen DIGEST-Zertifizierung habe ich durch Schulung und Fortbildung meine entsprechende Qualifikation nachgewiesen. Sollte meine Praxis zu weit von Ihrem Wohnort entfernt sein, finden sie ein zertifiziertes DIGEST-Mitglied in ihrem Nähe unter "zertifizierte Behandler" auf der DIGEST-Homepage: www.digest-ev.de.

Für Rückfragen stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


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